So fern und so nah: Das Grundgesetz im Landratsamt

Veröffentlicht am 24.09.2018 in Allgemein

Das Grundgesetz in der Printausgabe

Die Landrätin des Weimarer Landes Christiane Schmidt-Rose gibt im aktuellen Amtsblatt zu erkennen, dass sie sich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland „seit Schulzeiten nicht mehr beschäftigt“ habe. Offenbar hat sie nicht einmal ein gedrucktes Exemplar zur Hand, weshalb sie für ihren Beitrag auf Seite 3 „das Grundgesetz gegoogelt“ hat.

Diese Nachricht hat zwei Seiten, eine erfreuliche und eine, die zu denken gibt ...

Zunächst die erfreuliche: Immerhin scheint vor dem Chefinnen-Sessel im Apoldaer Landratsamt mittlerweile ein Rechner zu stehen, mit dem man googeln kann. Schmidt-Roses Vorgänger hatte auf eine solche Einrichtung ja verzichtet. Die Digitalisierung der Verwaltung im Weimarer Land schreitet also voran – das ist erfreulich.

Nachdenklich stimmt aber die Distanz der Landrätin zu unserer Verfassung. Schmidt-Rose, Jahrgang 1959, müsste um das Jahr 1977 mit der Schule fertig gewesen sein. Seither hat sie sich nicht mehr mit dem Grundgesetz beschäftigt, das sie im Amtsblatt als ihre „zivile Bibel“ bezeichnet. Ist eine solche Abstinenz wirklich vorstellbar, bei einer „bibelfesten“ Demokratin?

Konkret gefragt: Ist die Diskussion über eine neue, gesamtdeutsche Verfassung komplett an ihr vorbeigegangen, die im Wiedervereinigungsjahr 1990 geführt wurde? Warum hat sie sich offenbar so gar nicht für die Föderalismusreform 2006 interessiert? Kann es sein, dass sie als Leiterin der Schulverwaltung nie einen Gedanken auf den Themenkomplex „Kooperationsverbot“ verschwendet hat?

Es ist richtig: Eine Landrätin muss weder Juristin sein noch Spezialistin für Verfassungsrecht. Eine größere, gelebte Nähe zu den Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sollten die Wählerinnen und Wähler aber erwarten können. Nicht erst, wenn die Grundlagen dieser Ordnung angegriffen werden.

 
 

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