Amtsmissbrauch durch Bürgermeister

Veröffentlicht am 24.07.2009 in Allgemein

Der Bürgermeister von Weißensee nutzt den Stadtanzeiger um politische Konkurrenten zu diffamieren. SPD ficht Wahl an. Im Vorfeld der Stadtratswahl am 7. Juni ist es zu massiven Verletzungen des demokratischen Grundsatzes der freien Wahl gekommen. Dies geschah im Vorfeld der Kommunalwahl durch vielfache Beiträge des Bürgermeisters im Amtsblatt der Stadt Weißensee.

„Peter Albach hat sein Amt als Bürgermeister und den mit Steuermitteln finanzierten Stadtanzeiger zu teils persönlichen, als auch allgemeinen massiven Angriffen auf die Kandidaten der Oppositionsparteien und deren Wahlprogramm missbraucht. Dies stellt nach unserer Rechtsauffassung einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Bürgermeisters dar. Deshalb werden wir als Wähler und mit Unterstützung der SPD die Stadtratswahl bei der Kommunalaufsicht anfechten. Es ist eigentlich unvorstellbar, dass es gerade im zwanzigsten Jahr nach dem Fall der Mauer und den friedlichen Protesten tausender DDR-Bürger, die gerade für eine freie Wahl demonstriert haben, immer noch zu Verstößen gegen den hochzuhaltenden demokratischen Grundsatz der freien Wahl kommt.“ so der Vorsitzende des Ortsvereins Weißensee Sebastian Neblung.

Viele Weißenseer Bürger zeigen sich ebenfalls von der teilweise regelrechten Hetze im
Amtsblatt entsetzt. Wer sich als Außenstehender ein Bild davon verschaffen möchte, kann
die Amtsblätter seit Januar unter www.weissensee.de einsehen. Dabei geht es der SPD nicht darum, sich nach der Wahl nicht dem Willen der Wähler zu beugen. Vielmehr sehen die Sozialdemokraten hier elementare Grundsätze der Demokratie verletzt. Dass dies gerade durch einen Juristen und noch Bundestagsabgeordneten passiert, schockiert umso mehr. Allein der amtierende Bürgermeister hat diese Wahlanfechtung verursacht und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Weißensee zu verantworten.

Nachdem sich Peter Albach auf den Ebenen des Bundes, des Landes und des Landkreises selbst bei seinen eigenen Parteifreunden nahezu isoliert hat, wagen sich nun auch weitere Kräfte in Weißensee zu sagen: So geht es nicht weiter, wir bieten Peter Albach die Stirn!

Die Sozialdemokraten halten sich hier an eherne Grundsätze. Die Wahlanfechtung, deren Prozeß die Kommunalaufsicht und die Stadt Weißensee wohl noch einige Monate beschäftigen wird, werden auch durch die Kandidaten für den Landtag Frank Weber und für den Bundestag Steffen Lemme tatkräftig unterstützt. Beide sind sich einig: „Es wurde Zeit, dass jemand den ‚Herren auf hohem Ross‘ über Weißensee vom Sockel stößt. Wir unterstützen Sebastian Neblung in seinem Engagement und sind stolz auf seinen Mut der ganz in der Tradition von 1989 steht.“ so die beiden Kandidaten.

Zum Hintergrund:
Wie nach dem Grundgesetz, so müssen auch nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz
Wahlen „frei“ sein. Wann ist aber eine Wahl frei? Das Verwaltungsgericht Weimar führt hierzu in seiner Entscheidung vom 28.02.2007 aus:
„Der Grundsatz der freien Wahl und das Recht auf Chancengleichheit werden verletzt, wenn
ein Amtsträger im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit parteiergreifend zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirkt. Die Öffentlichkeitsarbeit darf nicht durch Einsatz öffentlicher Mittel den Mehrheitsparteien zu Hilfe
kommen oder die Oppositionsparteien bekämpfen. Zwar steht einem Amtsträger, insbesondere einem Bürgermeister, wie jedem anderen Bürger im Wahlkampf auch, das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zu. Wie jeder andere Bürger darf sich auch ein Bürgermeister mit Auftritten, Anzeigen und Wahlaufrufen aktiv im Wahlkampf beteiligen. Parteiergreifende Äußerungen, die ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft abgibt, werden jedoch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Insbesondere in der „heißen Phase" des Wahlkampfes unmittelbar vor der Wahl kann der parteiergreifende Charakter einer Veröffentlichung inhaltlich etwa darin zum Ausdruck kommen, dass der Bürgermeister im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeit bei einer Gemeindewahl für die Partei wirbt, der er angehört, oder sich mit negativem Akzent oder gar herabsetzend über die Oppositionsparteien und deren Wahlbewerber äußert. Dabei ist nicht unbedingt erforderlich, dass sich die Äußerungen von ihrer äußeren Form oder ihrem Inhalt her als Werbemaßnahme für die eigene Partei darstellen. Auch scheinbar sachliche Informationen des Bürgers über die eigenen Leistungen und Erfolge entfalten Wirkungen auch zugunsten der eigenen Partei, sofern sie mit einigem Aufwand und in erheblicher Menge veröffentlicht werden.

In der heißen Phase des Wahlkampfes besteht deshalb ein striktes Verbot jeglicher mit
Haushaltsmitteln betriebenen Öffentlichkeitsarbeit in Form von Arbeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichten, da sie sich im Regelfall als parteiische Werbemittel darstellen. Dies gilt in
besonderem Maße, wenn die Veröffentlichung unter Inanspruchnahme des Amtsblattes geschieht.

Denn das Amtsblatt ist das amtliche Verkündungsorgan der Gemeinde und daher
dem Gebot parteipolitischer Neutralität besonders verpflichtet. Von einer unzulässigen Wahlbeeinflussung ausgenommen sind nur informierende, wettbewerbsneutrale Veröffentlichungen, die aus akutem Anlass geboten sind.“

 
 

Homepage Steffen-Claudio Lemme - MdB

Aktuelle Meinung

  

SPD Apolda auf Facebook

Aktuelle Meldungen der SPD Apolda sind auch auf Facebook zu finden!

https://www.facebook.com/spdapolda/?ref=ts&fref=ts

 

Kontakt

Wenn Sie Fragen an die SPD in Apolda haben oder uns in unserem Bürgerbüro besuchen möchten erreichen Sie uns unter:

Telefon: 0176/26409783

Goerdelerstr. 14

99510 Apolda

max.otto.strobel@gmx.de